Thomas Heisel

Dipl.-Ing. (FH)

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Kommunaler Straßenbau – Asphalt und Pflaster
bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Gutachtenerstellung

für den privaten, industriellen und öffentlichen Bereich.

Beweissicherung

für den privaten, industriellen und öffentlichen Bereich.

Untersuchungen und Zustandserfassungen

der verschiedensten Arten an allen Bauprodukten für den Straßen-, Tief- und Pflasterbau.

über Mich

Thomas Heisel

Dipl.-Ing (FH)
  • 1994 Diplomabschluss im Fachbereich Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Münster
  • 1994 – 2014 Tätigkeit in verschiedenen Bereichen der Bauindustrie (Bauleiter, Oberbauleiter, Kalkulator)
  • Seit 2012 Ingenieurbüro Heisel
  • Gutachtenerstellung für Gerichte, Kommunen, Industrie und Privat
  • 2014 Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (Kommunaler Straßenbau – Asphalt und Pflaster)
  • Gutachtenerstellung für Gerichte (AG, LG, OLG)
Mitgliedschaften
  • FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen)
  • IK Bau NRW (Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen)
  • VSVI NRW (Vereinigung der Straßen- und Verkehrsingenieure in Nordrhein-Westfalen e.V.)
Kurzvita

Dienstleistungen

Gutachtenerstellung

1 – Gerichtsgutachten

Beim Gerichtsgutachten wird der Rechtszusammenhang und die Aufgabe durch das Gericht in Form des Beweisbeschlusses vorgegeben. Sachverständige sind verpflichtet zu überprüfen, ob die Aufgabenstellung in deren Fachgebiet fällt. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten!

Selbstständiges Beweisverfahren (§ 485 ZPO – Zivilprozessordnung)

Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt. [Wikipedia - Selbständiges Beweisverfahren]

2 – Privatgutachten

Beim Privatgutachten wird die eigentliche Aufgabe nicht immer eindeutig vorgegeben.

Privatgutachten sind u.U. vielseitig und können folgende Aufgaben beinhalten:

  • Wertermittlungen
  • Baubegleitungen und anschließende
  • Bauabnahmen
  • Rechnungsprüfungen
  • Qualitätskontrollen
  • Beweissicherungen (Visuell und/oder Labortechnisch)
  • Wertermittlungen
  • Quotierungen

3 – Schiedsgutachten

Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden. [Wikipedia - Schiedsgutachten]

Beweissicherung

Eine Beweissicherung von und/oder eine visuelle Zustandserfassung gilt der qualifizierten technischen Sicherung von Tatsachen und Zuständen. Beim Straßenbau ist es häufig unerlässlich den gegenwärtigen Tatsachenbefund beweismäßig zu sichern. Die beweissichernde Tatsachenfeststellung durch eine Privatauftrag kann durch eine visuelle Zustandserfassung oder ergänzend/unterstützend durch eine Labortechnische Untersuchung stattfinden.

Untersuchungen und Zustandserfassungen

Sind für weiterreichende Untersuchungen Bauteilöffnungen, Asphaltanalysen, Bodenansprachen, Labortechnische Untersuchungen von Baugrund und/oder Altlasten notwendig, dann arbeite ich mit renommierten Baustofflaboratorien zusammen (z.B. mit der IFTA Ingenieurgesellschaft für Technische Analytik www.ifta-gmbh.de).

Auftragsvordruck

Nutzen Sie den Vordruck für einen Auftrag zur Erstattung einer Gutachtertätigkeit.

Öffnen

Meine Kurzvita

  • 1990 - 1994

    • Studium an der FH Münster – Fachbereich Bauingenieurwesen
  • 1994 - 2012

    • Bauleiter, Oberbauleiter und Kalkulator im Bereich Straßen- Tief- und Pflasterbau
    • Technische Leitung eines Asphaltmischwerks und einer Straßenbaufirma
  • Seit 2012

    • Hospitation in einem Baustofflaboratorium / Ingenieurgesellschaft für Technische Analytik (IFTA) in Essen
    • Gründung des eigenen Ingenieurbüros (1. November 2012)
    • Freier Mitarbeiter in der Kalkulation in einer Baufirma bis 2015
    • Berufsbegleitendes weiterbildendes Studium „Asphalttechnik“ an der TU München erfolgreich absolviert (2013 - 2014)
    • Ausbildung bei der GTÜ zum Sachverständigen gemäß § 22 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - AwSV)
    • Öffentliche Bestellung und Vereidigung von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld zum Sachverständigen für „Kommunaler Straßenbau – Asphalt und Pflaster“ seit Juli 2014
  • Mitarbeit in Gremien

    • FGSV Arbeitsausschuss 6.5 Ländliche Wege
    • DIN 18315 – Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten ohne Bindemittel
  • Links

    • FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) www.fgsv.de
    • IFTA (Ingenieurgesellschaft für Technische Analytik) www.ifta-gmbh.de
    • IK Bau NRW (Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen) www.ikbaunrw.de
    • VSVI NRW (Vereinigung der Straßen- und Verkehrsingenieure in Nordrhein-Westfalen e.V.) www.vsvinrw.de

Kontakt

Wenn Sie Fragen an mich haben, benutzen Sie bitte dieses Kontaktformular, schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an.
Ich antworte Ihnen so schnell wie möglich.

Adresse:

Buersche Straße 5, 32289 Rödinghausen

Telefon:

0 57 46 - 89 05 28

0 16 0 - 99 16 99 49

Fax:

0 57 46 - 89 05 29

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.
Lade..
Nachricht konnte nicht versendet werden. Bitte später erneut versuchen.
Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.